Wer ab diesem Tage seinen Bestellbutton noch immer z.B. mit den Worten “Bestellung absenden” beschriftet hat, schließt keine wirksamen Verträge mehr und kann hierfür auch abgemahnt werden.
Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu ä